Rezept online
einreichen!
Sie können uns vorab Ihre Rezepte ganz einfach online übermitteln. Selbstverständlich beachten wir den Datenschutz. Ihr Rezept wird dann schnellstmöglich von einem Experten bearbeitet, der sich telefonisch zwecks weiterer Abstimmung bei Ihnen meldet.
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Wie kann ich mein Rezept einlösen?Die Rezepteinlösung ist bei uns ganz einfach. Bringen Sie Ihr Rezept zur Versorgung im Sanitätshaus einfach mit und wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Viele Hilfsmittel erhalten Sie bei uns ohne Zuzahlung (ausgenommen die gesetzliche Rezeptgebühr) Möchten Sie , dass wir Ihnen ihre Versorgung nach Hause schicken, kontaktieren Sie am Besten unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter besprechen gerne mit Ihnen wie wir die Rezepteinlösung schnell und unkompliziert gestalten können. Hinweis: Rezepte für gesetzlich versicherte Kunden sind nur ca. 28 Tage lang gültig. Bis dahin muss die Versorgung erfolgt sein. Sollte Ihr Rezept bereits abgelaufen sein, kann der Arzt dieses aber auch jederzeit noch einmal verlängern. Nach aktuellem Gesetz benötigen wir für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse das Rezept noch im Original mit Ihrer Unterschrift
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Wie funktioniert die 3D-Messung für KompressionstrümpfeWir arbeiten mit dem Bodytronic 610 . Sie werden mit dem Bodyscanner berührungslos und völlig ungefährlich gescannt. Die Software bestimmt die richtige Größe Ihrer Kompressionstrümpfe und so sorgen wir für eine optimale Passform für Ihre Kompressionstrümpfe. Der ganze Scannvorgang dauert nur wenige Minuten.
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Brauche ich einem Beratungstermin um ein Rezept einzulösen ?Nein. Wir beraten Sie gerne und jederzeit ganz unverbindlich. Ihre Versorgung steht für uns an erster Stelle. Sollte eine medizinische Notwendigkeit aus Sicht Ihres Arztes vorliegen, können Sie das Rezept auch kurzfristig nachreichen. Sprechen Sie hierzu gerne mit unseren Fachberatern im Sanitätshaus oder im Kundenservice.
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Führt das Sanitätshaus Bergmann auch Hausbesuche durch ?Ja! Wenn es erforderlich ist kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Zum Beispiel zum Anmessen von Kompressionsstrümpfen und Bandagen - Oder wenn es Notwendig ist zur Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
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Wird ein Elektromobil (Scooter) auch von meiner Krankenkasse finanziert ?In der Regel ja. Der behandelte Arzt muss ein Elektromobil verordnen. Das Rezept für das Elektromobil reichen wir dann bei Ihrer Krankenkasse zur Beantragung der Kostenübernahme ein. Ihre Krankenkasse entscheidet dann nach Prüfung ob die Kostenübernahme erfolgen kann. Wir vom Sanitätshaus Bergmann helfen Ihnen natürlich bei der Antragstellung, sodaß Sie sich um nichts kümmern müssen. Sie können Ihr Rezept auf unserer Internetseite auch online an uns übermittel. Oder rufen Sie uns einfach an, wir kümmern uns !
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Wie oft bekomme ich neue Schuheinlagen?Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind bekommen Sie 2 Paar Schuheinlagen pro Jahr. Ihr Arzt kann Ihnen 2 Paar Schuheinlagen pro Kalenderjahr verordnen.
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Kann ich einen Beratungstermin für Orthopädietechnik vereinbarenSie können gerne einen kostenlosen Beratungstermin für die Bereiche Orthetik oder Prothetik vereinbaren. In unserem Sanitätshaus sind 3 Orthopädietechniker-Meister für Sie da und beraten Sie gerne zu den Themen: Orthesen Prothesen Elektronische Passteile Testversorgungen
Hier können Sie Ihr Hilfsmittelrezept hochladen und an uns übermitteln. Wir werden Ihren Vorgang dann schnellstens bearbeiten
Unser Rezeptservice für Sie
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, rezeptflichtige Produkte an Ihre Heimat- oder Wunschadresse zu liefern.
Senden Sie uns bitte Ihr Rezept vor einer Bestellung zu bzw. informieren uns bei der Bestellung über Ihren Wunsch der Rezeptanrechnung. Eine nachträgliche Abrechnung ist leider nicht möglich.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass alle Hilfsmittel grundsätzlich durch Ihre Krankenkasse genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn das Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurde. Das kann in einigen Fällen zu einer Verzögerung der Lieferzeit führen.
Hinweis zur Erstattung durch Kostenträger:
Durch die aktuellen Sparmaßnahmen seitens den Krankenkassen/Versicherungen kann es vermehrt zu Differenzen zwischen dem Kaufpreis des Hilfsmittels und dem Genehmigungsbetrag derKrankenkasse kommen. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie frühzeitig darüber informieren.
Privat Versicherte: sämtliche Hilfsmittel erhalten Sie auch gegen Privatrechnung - und das zu äußerst günstigen Konditionen und ohne langwierige Verwaltungsprozesse. Gerne erstellen wir Ihnen auch im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.
Per Post
Schicken Sie Ihre Rezepte bitte an:
Sanitätshaus Bergmann
Marktplatz-Osterfeld 8
D-46117 Oberhausen