Hilfsmittel beantragen
Sie möchten ein Hilfsmittel über Ihre Krankenkasse beantragen? Wir helfen Ihnen
Die Versorgung mit dem richtigen Hilfsmittel liegt uns besonders am Herzen. Sie können uns vorab Ihr Kassenrezept online zusenden. Unsere Experten werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über den weiteren Verlauf Ihrer Hilfsmittelversorgung informieren
Gerne unterstützen wir Sie während des gesamten Beantragungsprozesses über die Krankenkasse, denn wir kennen die bürokratischen Herausforderungen und verstehen die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden ganz genau. Lassen Sie sich von unseren fachleuten individuell beraten.
0208-999650

Unser Rezeptservice für Sie
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, rezeptflichtige Produkte an Ihre Heimat- oder Wunschadresse zu liefern.
Senden Sie uns bitte Ihr Rezept vor einer Bestellung zu bzw. informieren uns bei der Bestellung über Ihren Wunsch der Rezeptanrechnung. Eine nachträgliche Abrechnung ist leider nicht möglich.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass alle Hilfsmittel grundsätzlich durch Ihre Krankenkasse genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn das Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurde. Das kann in einigen Fällen zu einer Verzögerung der Lieferzeit führen.
Hinweis zur Erstattung durch Kostenträger:
Durch die aktuellen Sparmaßnahmen seitens den Krankenkassen/Versicherungen kann es vermehrt zu Differenzen zwischen dem Kaufpreis des Hilfsmittels und dem Genehmigungsbetrag derKrankenkasse kommen. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie frühzeitig darüber informieren.
Privat Versicherte: sämtliche Hilfsmittel erhalten Sie auch gegen Privatrechnung - und das zu äußerst günstigen Konditionen und ohne langwierige Verwaltungsprozesse. Gerne erstellen wir Ihnen auch im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.

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Schicken Sie Ihre Rezepte bitte an:
Sanitätshaus Bergmann
Marktplatz-Osterfeld 8
D-46117 Oberhausen